Informationen zu Covid-19 Impfstoffen
Genbasierte Impfstoffe: Gute Argumente gegen Skepsis
Beitrag aus DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 21/2021, erschienen am Freitag, 28. Mai 2021
Informationsquellen zu den aktuell zugelassenen Covid-19 Impfstoffen
- www.gesundheitsinformation.de - Infos zu allen 4 zugelassenen Impfstoffen
- Für Heilberufe: Amboss Fachwissen für Mediziner - Kapitel Covid-19 Impfstoffübersicht
- Übersicht über die zugelassenen Impfstoffe mit weiteren Infos - Paul Ehrlich Institut
- Biontech - mRNA-impfstoffe (Seite des Herstellers mit Informationen über mRNA Impfstoffe)
- Paul-Ehrlich-Institut - Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen (mit regelmäßigen Sicherheitsberichten zu den Impstoffen)
- Stellungnahme der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e.V. zur Astra Zeneca Nebenwirkung (Stand 1.4.2021)
wichige Auszüge daraus:
- Bei Menschen > 60 Jahre überwiegen die positiven Effekte einer Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin bevölkerungsbezogen die negativen Auswirkungen, so dass die Fortführung der Impfungen in Deutschland mit diesem Vakzin in dieser Altersgruppe zu begrüßen ist.
- Nach aktuellem Kenntnisstand finden sich keine Hinweise dafür, dass Thrombosen an typischer Lokalisation (Beinvenenthrombose, Lungenembolie) nach Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin häufiger auftreten als in der altersentsprechenden Normalbevölkerung.
- Aufgrund der immunologischen Genese der Sinus- /Hirnvenenthrombosen oder Thrombosen in anderer (atypischer) Lokalisation haben Patienten mit einer positiven Thromboseanamnese und/oder einer bekannten Thrombophilie nach Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin kein erhöhtes Risiko, diese spezifische und sehr seltene Komplikation zu entwickeln.
- Grippeähnliche Symptome wie Gelenk-, Muskel- und Kopfschmerzen, die über 1–2 Tage nach erfolgter Impfung anhalten, stellen eine häufige Nebenwirkung dar und sind kein Anlass zur Besorgnis
Ich bin mit Astra Zeneca erstgeimpft, nun soll bei der zweiten Impfung ein Wechsel auf einen mRNA Impfstoff erfolgen, was soll ich tun?
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Empfehlung der ständigen Impfkommission
Unterpunkt: "Warum empfiehlt die STIKO für bereits mit der 1. Impfstoffdosis Vaxzevria (AstraZeneca) geimpfte Personen im Alter von < 60 Jahren ein heterologes Impfschema (2. Impfstoffdosis mit mRNA-Impfstoff)?"
Impfung nach durchgemachter Covid 19 Infektion wann und wie oft?
Hier verweisen wir auf die aktuellen Stellungnamen und FAQ der STIKO vom RKI
Ein wichtiger Auszug:
"Ist bei der Impfung Genesener eine einzige Impfdosis ausreichend?
Ja. Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Genesene auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesenen aktualisiert.Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung frühestens 6 Monate nach Genesung erwogen werden. Aufgrund der bestehenden Immunität nach durchgemachter Infektion kommt es durch die 1-malige Boosterung durch die Impfung zu einer sehr guten Immunantwort. Für die Impfung von Genesenen können alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verwendet werden."
(Stand: 12.03.2021)
Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?
"Die STIKO empfiehlt bei den COVID-19-Impfungen keine Prüfung des Impferfolgs, weder nach der 1. Impfstoffdosis noch nach der 2. Impfstoffdosis. Derzeit sind für Geimpfte keine serologischen Korrelate definiert, die als Surrogatmarker für bestehende Immunität geeignet wären, sodass kein Schwellenwert angegeben werden kann, ab dem ein sicherer Schutz angenommen wird. Zudem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach Impfung eine zelluläre Immunität aufgebaut. Ob im weiteren Verlauf ein serologisches Korrelat für die Wirksamkeit definiert werden kann ist unsicher; auch bei anderen impfpräventablen Krankheiten (z.B. Pertussis) kann bisher kein sicheres serologisches Korrelat für Schutz angegeben werden."
(Stand: 08.02.2021)
Haftung im Falle von Impfschäden bei Impfung mit Vaxzevria (Astra Zeneca) unter 60:
Auch für Personen unter 60 Jahren tritt der Staat im Falle von nachgewiesenen Impfschäden als haftender ein. Wir verweisen auf die zum aktuellen Zeitpunkt öffentlich gemachte Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
(Stand: 07.05.2021)